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Nutzungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Software und der softwarebezogenen Leistungen, die unter der Geschäftsbezeichnung Autenova (nachfolgend „Autenova“) angeboten werden. Vertragspartnerin ist das im Impressum genannte Unternehmen; die dortigen Angaben zu Anbieter, Anschrift und Kontakt sind Bestandteil dieser Bedingungen.

Sie gelten für alle Leistungen von Autenova, unabhängig von Produkt, Plattform und Art der Bereitstellung. Was im Einzelfall geschuldet ist, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots; diese Bedingungen gelten ergänzend. Abweichende Bedingungen der Kundin werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Autenova stimmt ihnen in Textform zu.

Wird eine Leistung über den Shop gekauft, entstehen zwei getrennte Verträge:

  • Der Kaufvertrag kommt mit Paddle.com Market Limited, 30 Old Bailey, London EC4M 7AU, Vereinigtes Königreich (eingetragen in England und Wales, Registernummer 8172165), oder mit der für Ihren Standort zuständigen Paddle-Gesellschaft nach Paddles Käuferbedingungen zustande. Paddle tritt als Verkäufer auf („Merchant of Record“), stellt die Rechnung, wickelt die Zahlung ab und ist Adressat eines Widerrufs. Es gelten die Bedingungen von Paddle.
  • Der Nutzungs- und Leistungsvertrag über die Nutzung der Leistung, den Bezug von Aktualisierungen und den Support kommt mit Autenova zustande. Dafür gelten diese Bedingungen.

Fragen zu Zahlung, Rechnung, Erstattung und Widerruf richten Sie in diesem Fall an Paddle. Fragen zur Leistung, zum Zugang und zum Support richten Sie an Autenova.

Leistungen, die nicht über den Shop verkauft werden — insbesondere gesondert vereinbarte Dienstleistungen —, rechnet Autenova selbst ab. Vergütung, Umfang und Zeitplan werden dann im Einzelfall vereinbart; auch für sie gelten diese Bedingungen ergänzend.

§ 2 Gegenstand der Leistung

Autenova erbringt Leistungen in drei Formen. Welche davon Gegenstand Ihres Vertrags ist, sagt die Leistungsbeschreibung des Angebots:

  • Software zur eigenen Installation — Programme, die Sie in Ihrer eigenen Umgebung betreiben, nebst Aktualisierungen und Support.
  • Über Server von Autenova bereitgestellte Dienste — Leistungen, die für die Dauer des Vertrags über das Netz zugänglich sind.
  • Einzelne Dienstleistungen — Einrichtung, Anpassung, Entwicklung, Migration, Schulung und vergleichbare Arbeiten, die einmalig oder nach Aufwand vereinbart werden.

Steht eine Software unter einer Open-Source-Lizenz — bei den WordPress-Erweiterungen von Autenova ist das die GNU General Public License, Version 2 oder später (GPL-2.0-or-later) —, so bleiben die Rechte aus dieser Lizenz von diesen Bedingungen unberührt. Das betrifft insbesondere Nutzung, Vervielfältigung, Veränderung und Weitergabe des Programmcodes. Nichts in diesen Bedingungen schränkt sie ein oder soll sie einschränken. Welche Lizenz für eine Software gilt, steht in der Software selbst und in ihrer Leistungsbeschreibung.

Gegenstand des kostenpflichtigen Vertrags ist in diesem Fall deshalb nicht der Programmcode, sondern der Zugang zu folgenden Leistungen:

  • Bezug von Aktualisierungen über den Aktualisierungsdienst von Autenova,
  • Support im Umfang von § 6,
  • Freischaltung der kostenpflichtigen Funktionen für die Dauer der Laufzeit.

§ 3 Zugangsdaten, Lizenzschlüssel und Aktivierungen

Für den Bezug einer Leistung erhalten Sie ein Zugangsmittel — je nach Leistung einen Lizenzschlüssel oder ein Benutzerkonto. Es ist ein persönliches Zugangsmittel zu den Leistungen nach § 2 und kein Bestandteil der Software.

Ein Lizenzschlüssel berechtigt zur Aktivierung auf der Anzahl von Installationen, die für die gekaufte Stufe angegeben ist. Maßgeblich ist die Angabe im Bestellvorgang. Aktivierungen lassen sich jederzeit lösen und auf eine andere Installation übertragen.

Zugangsmittel dürfen nicht veröffentlicht, weitergegeben, verkauft oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Beschränkung betrifft ausschließlich das Zugangsmittel; sie berührt die Rechte aus § 2 nicht. Bitte bewahren Sie Zugangsdaten sorgfältig auf und teilen Sie uns einen vermuteten Missbrauch mit.

Wird ein Zugangsmittel veröffentlicht oder in einem Umfang eingesetzt, der die erworbene Stufe erheblich überschreitet, kann Autenova es nach vorheriger Ankündigung und angemessener Frist sperren. Installierte Software bleibt davon unberührt nutzbar (§ 5).

§ 4 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Bei Leistungen auf Zeit beträgt die Laufzeit ein Jahr, gerechnet ab Bereitstellung des Zugangs, und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht kündigen. Für einzelne Stufen wird zusätzlich eine monatliche Laufzeit angeboten, die sich monatlich verlängert. Maßgeblich ist die Angabe im Bestellvorgang.

Sie können jederzeit kündigen. Die Kündigung wird zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit wirksam — es gibt keine Kündigungsfrist und keine Bindung über die laufende Laufzeit hinaus. Für den Rest dieser Laufzeit wird nichts erstattet; Zugang, Aktualisierungen und Support bleiben bis zu ihrem Ende erhalten.

Die Kündigung erfolgt über die Verwaltung Ihres Abonnements bei Paddle oder formlos gegenüber Autenova; im zweiten Fall leitet Autenova sie an Paddle weiter. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

Einzelne Dienstleistungen nach § 2 haben keine Laufzeit; sie enden mit ihrer Erbringung.

§ 5 Was nach Ablauf geschieht

Bei Software, die Sie selbst installiert haben, wird nach Ablauf oder Kündigung nichts abgeschaltet. Die installierte Software bleibt nutzbar und fällt, soweit es eine kostenlose Fassung gibt, auf deren Funktionsumfang zurück. Bereits erzeugte Inhalte und Einstellungen bleiben erhalten.

Es entfallen die kostenpflichtigen Funktionen, der Bezug von Aktualisierungen und der Support. Funktionen, die auf eine laufende Verbindung zu Autenova angewiesen sind, stehen dann nicht mehr zur Verfügung; welche das sind, sagt die Leistungsbeschreibung.

Bei Diensten, die auf Servern von Autenova laufen, endet der Zugang mit dem Vertrag — anders geht es dort nicht. Ihre in diesem Dienst gespeicherten Daten halten wir nach Vertragsende noch 30 Tage zum Abruf bereit und löschen sie danach; auf Wunsch löschen wir früher.

Ein Export der eigenen Daten ist in jeder Stufe und auch nach Ablauf möglich, und zwar in einem gängigen, maschinenlesbaren Format.

§ 6 Support

Innerhalb der Laufzeit besteht Anspruch auf Support per E-Mail an support@autenova.com in deutscher und englischer Sprache.

Der Support umfasst Hilfe bei der Einrichtung und Bedienung der Leistung sowie die Bearbeitung von Fehlermeldungen. Nicht umfasst sind die Anpassung an individuelle Anforderungen, die Entwicklung neuer Funktionen, die Fehlersuche in Software Dritter sowie allgemeine Beratung zu der Umgebung, in der die Leistung betrieben wird. Solche Arbeiten sind als Dienstleistung nach § 2 gesondert vereinbar.

§ 7 Mitwirkung der Kundin

Leistungen, die in Ihrer Umgebung erbracht werden, setzen Ihre Mitwirkung voraus. Sie stellen die dafür erforderlichen Zugänge, Informationen und Ansprechpersonen rechtzeitig bereit und sorgen dafür, dass die technischen Voraussetzungen der Leistungsbeschreibung erfüllt sind.

Sicherungen sind Ihre Sache. Vor Eingriffen in ein bestehendes System erstellen Sie eine vollständige, wiederherstellbare Sicherung. Autenova führt Arbeiten an produktiven Systemen nur durch, wenn eine solche Sicherung vorliegt.

Verzögerungen, die auf ausbleibende Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zulasten von Autenova; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

§ 8 Rechte an Arbeitsergebnissen

An Ergebnissen individuell beauftragter Entwicklungs- und Anpassungsleistungen erhalten Sie mit vollständiger Zahlung ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für Ihre eigenen Zwecke, einschließlich des Rechts zur Veränderung. Weitergehende Rechte werden gesondert vereinbart.

Beruht ein Arbeitsergebnis auf Software unter einer Open-Source-Lizenz, gilt für das Ergebnis die Lizenz dieser Software; sie geht dieser Regelung vor.

Autenova bleibt berechtigt, allgemeines Wissen, Erfahrungen und wiederverwendbare Bausteine, die bei der Leistung entstehen oder eingesetzt werden, weiter zu verwenden. Ihre Daten, Inhalte und Betriebsinterna sind davon ausgenommen.

§ 9 Lizenzprüfung und technische Datenübermittlung

Zur Prüfung der Berechtigung und zur Bereitstellung von Aktualisierungen übermittelt installierte Software an den Server von Autenova: den Lizenzschlüssel, eine Installationskennung, die Adresse der Installation sowie die Versionsnummern des Programms und der Umgebung, in der es läuft. Weitere Daten werden nicht übermittelt; insbesondere findet keine Erhebung von Nutzungs- oder Inhaltsdaten statt.

Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Ist der Server von Autenova vorübergehend nicht erreichbar, wird die Berechtigung als gültig behandelt. Eine Störung auf Seiten von Autenova führt nicht zum Verlust von Funktionen.

§ 10 Umgang mit personenbezogenen Daten

Wie personenbezogene Daten verarbeitet werden und worauf sich das stützt, steht in der Datenschutzerklärung. Über die gesetzlichen Pflichten hinaus verpflichtet sich Autenova für alle Leistungen zu Folgendem:

  • Datensparsamkeit. Erhoben wird nur, was zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. Welche Daten das je Leistung sind, ist in der Datenschutzerklärung benannt.
  • Pseudonymisierung, wo eine Kennung genügt. Wo für einen Zweck kein Klarwert nötig ist, wird keiner gespeichert: Installationen werden über eine abgeleitete Kennung geführt, und IP-Adressen legen wir in unseren eigenen Datenbeständen nur als nicht rückrechenbaren Prüfwert ab. In den technisch notwendigen Server-Protokollen fallen IP-Adressen an; sie werden dort nicht ausgewertet und nur so lange aufbewahrt, wie es für den sicheren Betrieb erforderlich ist.
  • Anonymisierung statt Aufbewahrung. Werden Daten über die Vertragserfüllung hinaus benötigt — etwa zur Fehlersuche, für Statistik oder zur Weiterentwicklung —, verwenden wir sie ausschließlich anonymisiert oder aggregiert, ohne Bezug zu einer bestimmten Person, Installation oder Kundin. Ein anonymisierter Bestand wird nicht wieder mit Personenbezug zusammengeführt.
  • Support- und Diagnosedaten. Was uns zur Fehlersuche überlassen wird — Protokolle, Ausschnitte aus Datenbeständen, Bildschirmfotos —, verwenden wir nur für den gemeldeten Fall und löschen es nach dessen Abschluss. Wird ein Fall darüber hinaus nachverfolgt, werden die Daten zuvor anonymisiert. Wir bitten Sie, personenbezogene Daten vor der Übersendung zu entfernen, soweit Ihnen das möglich ist.
  • Zugangsdaten. Zugänge, die uns für eine Leistung überlassen werden, nutzen wir nur für den vereinbarten Zweck und nur, solange die Leistung andauert. Danach löschen wir sie auf unserer Seite; wir empfehlen, sie zusätzlich zu entziehen.
  • Keine Zweitverwertung. Daten von Kundinnen und Daten aus deren Installationen werden nicht verkauft, nicht vermietet, nicht für Werbung genutzt, nicht zu Profilen zusammengeführt und nicht zum Training von KI-Modellen verwendet.
  • Weitergabe nur, wo die Leistung sie verlangt. An Dritte gelangen Daten nur, soweit es für die Erbringung erforderlich ist — etwa an Zahlungsabwicklung, Hosting und Mailversand. Diese Empfänger sind in der Datenschutzerklärung benannt; soweit sie in unserem Auftrag verarbeiten, besteht ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
  • Auftragsverarbeitung. Erhält Autenova im Rahmen einer Leistung Zugang zu personenbezogenen Daten, für die Sie verantwortlich sind, verarbeiten wir sie ausschließlich auf Ihre Weisung. Einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO schließen wir auf Anforderung und ohne gesonderte Vergütung.
  • Löschung nach Vertragsende. Nach Ende des Vertrags werden die zur Leistungserbringung gespeicherten Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist, was gesetzlich aufzubewahren ist — insbesondere Rechnungs- und Buchungsunterlagen. Diese Daten werden für die Dauer der Aufbewahrungsfrist gesperrt und nicht zu anderen Zwecken genutzt.
  • Vorfälle. Wird uns eine Verletzung des Schutzes von Daten bekannt, die Sie betrifft, unterrichten wir Sie unverzüglich und nennen, was wir wissen und was wir unternehmen.

§ 11 Domains, Server und Infrastruktur

Werden Leistungen auf Servern von Autenova erbracht, so bleiben Server, Speicher, Netzanbindung, Konfigurationen, Skripte und Überwachungswerkzeuge Eigentum und Betriebsmittel von Autenova. Sie erhalten daran keine Rechte, sondern für die Dauer des Vertrags den Zugang zu der vereinbarten Leistung. Das gilt auch für Einrichtungen, die eigens für Sie aufgesetzt wurden.

Betreiben Sie die Leistung in Ihrer eigenen Umgebung oder bei einem Anbieter Ihrer Wahl, gilt dieser Abschnitt nicht; dann liegt die Infrastruktur bei Ihnen.

Domains, die Autenova für Sie registriert oder verwaltet, werden während der Vertragslaufzeit von Autenova gehalten und betreut: Registrierung, Verlängerung, technische Einträge und der Verkehr mit der Vergabestelle laufen über Autenova. Solange der Vertrag läuft, verfügt allein Autenova über die Domain.

Am Ende bleibt die Domain aber Ihre Sache. Auf Ihren Wunsch — spätestens zum Ende des Vertrags — überträgt Autenova die Domain an Sie oder an einen von Ihnen benannten Anbieter und stellt dafür alles bereit, was die Vergabestelle verlangt (Freigabe, Auth-Code, Antrag auf Anbieterwechsel). Die dabei anfallenden Gebühren der Vergabestelle und des neuen Anbieters tragen Sie.

Ihre Inhalte, Daten und Zugangsdaten bleiben in jedem Fall Ihre; für sie gilt § 5.

§ 12 Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für Ansprüche aus dem Kaufvertrag — insbesondere Zahlung, Rechnung und Erstattung — ist Paddle Ihr Vertragspartner (§ 1).

§ 13 Änderungen dieser Bedingungen

Autenova kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung zumutbar ist. Über eine Änderung werden Sie mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform unterrichtet. Widersprechen Sie nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge werden Sie in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widersprechen Sie, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

Für den einzelnen Kaufvorgang gilt jeweils die Fassung, die bei der Bestellung galt.

§ 14 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem die Verbraucherin oder der Verbraucher den gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

§ 15 Vorrang gesonderter Vereinbarungen

Haben Sie und Autenova für eine Leistung eine gesonderte Vereinbarung getroffen — etwa ein angenommenes Angebot, einen Projekt- oder Rahmenvertrag, eine Vereinbarung über Reaktionszeiten oder einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung —, so gehen deren Regelungen diesen Bedingungen vor, soweit sie von ihnen abweichen.

Diese Bedingungen gelten dann für alles, was die gesonderte Vereinbarung nicht regelt. Sie fallen also nicht weg, sondern treten hinter sie zurück, Punkt für Punkt.

Wir bitten darum, solche Vereinbarungen in Textform festzuhalten — nicht als Wirksamkeitsvoraussetzung, sondern damit später nachlesbar ist, was gilt. Eine im Einzelnen ausgehandelte Abrede hat nach § 305b BGB in jedem Fall Vorrang, unabhängig von ihrer Form und davon, wann sie getroffen wurde.